Typische Kontaktphase und Verfahrensstart
So kann Ihr Verfahren starten
Der typische Ablauf einer Zusammenarbeit mit uns verläuft in der Regel so:
1. Studium unserer Informationsportale im Internet
Der interessierte Mandant informiert sich zunächst auf unseren umfangreichen Webseiten und
- kontaktiert uns danach unmittelbar über eine der regionalen Rufnummern auf der Telefonseite
oder er
- fordert über das Kontaktformular einen Rückruf an.
Ein unmittelbarer Anruf ist die empfehlenswerteste Methode um nicht Verständnis-Irrtümern aufzusitzen bzw. über nicht ganz verstandene Fragen unnötig zu grübeln oder im schlimmsten Fall im Internet auf den leider zahlreichen dubiosen Plattformen zu recherchieren.Hier finden Sie überwiegend vorsätzliche falsche Informationen von Betrügern die zu strafbaren Handlungen führen oder unvollständige oder fehlinterpretierte Beiträge von Amateuren.
2. Ausführliche kostenfreie Beratung des Mandanten
Der Mandant ruft nunmehr unverbindlich für ein kostenfreies Beratungsgespräch an, oder er wird zu einem gewünschten Termin kontaktiert und wir lassen ihn umfassend aber kostenfrei zu seinem spezifischen Fall beraten.
Ein solches kostenfreies Erstgespräch dauert je nach Fall und Interessenlage eines Mandanten zwischen 10 bis zu 90 Minuten.
In diesem Gespräch werden die genauen Umstände des Falles für die private und wirtschaftliche Situation besprochen und dem Mandant auf Basis dieser ersten Informationen sofort eine Beurteilung gegeben, ob, wie und zu welchen Kosten es für ihn möglich und empfehlenswert ist, das englische Insolvenzverfahren legal und rechtssicher durchzuführen.
3. Schriftliches Angebot
Anschließend erhält der Mandant ein sehr ausführliches schriftliches Angebot ,in dem der mündlich besprochene Fall ausgearbeitet und zusammengefasst wird.
Darin enthalten ist auch ein Kostenangebot, in dem die anfallenden eigenen Kosten des Mandanten und die Fremd-Honorare für die Durchführung des Verfahrens über die gesamte Zeit schriftlich fixiert werden.
Sehr gerne lassen wir insbesondere auch die unsere Mandanten betreuenden Anwälte und/oder Steuerberater sowie Lebenspartner oder sonstige Familienmitglieder einbinden ,um Sicherheit zu erhalten, dass die Privatinsolvenz in England der richtige Weg ist und fachliche und familiäre Fragen dazu vorab ausreichend geklärt wurden.
4. Verfahrensstart in England
Sind aus der Sicht des Mandanten damit alle wesentlichen Fragen geklärt, beginnt der eigentliche Start des Verfahrens in England mit der Begründung der für den Lebensmittelpunkt notwendigen Strukturen und allen damit zusammenhängenden Folgeschritten.
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