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Typische Kontaktphase und Verfahrensstart

So kann Ihr Verfahren starten

 
Der typische Ablauf einer Zusammenarbeit mit uns verläuft in der Regel so:
 
1. Studium unserer Informationsportale im Internet
 
Der interessierte Mandant informiert sich zunächst auf unseren umfangreichen Webseiten und

  • kontaktiert uns danach unmittelbar über eine der regionalen Rufnummern auf der Telefonseite

oder er

Ein unmittelbarer Anruf ist die empfehlenswerteste Methode um nicht  Verständnis-Irrtümern aufzusitzen bzw. über nicht ganz verstandene Fragen unnötig zu grübeln oder im schlimmsten Fall im Internet auf den leider zahlreichen dubiosen Plattformen zu recherchieren.Hier finden Sie überwiegend vorsätzliche falsche Informationen von Betrügern die zu strafbaren Handlungen führen oder unvollständige oder fehlinterpretierte  Beiträge von Amateuren.
 
2. Ausführliche kostenfreie Beratung des Mandanten
 
Der Mandant ruft nunmehr unverbindlich für ein kostenfreies Beratungsgespräch an, oder er wird zu einem gewünschten Termin kontaktiert und wir lassen ihn umfassend  aber kostenfrei zu seinem spezifischen Fall beraten.
 
Ein solches kostenfreies Erstgespräch dauert je nach Fall und Interessenlage eines Mandanten zwischen 10  bis zu 90 Minuten.
 
In diesem Gespräch werden die genauen Umstände des Falles für die private und wirtschaftliche Situation besprochen und dem Mandant auf Basis dieser ersten Informationen sofort eine Beurteilung gegeben, ob, wie und zu welchen Kosten es für ihn möglich und empfehlenswert ist, das englische Insolvenzverfahren legal und rechtssicher durchzuführen.
 
3. Schriftliches  Angebot

 
Anschließend erhält der Mandant ein sehr ausführliches schriftliches Angebot ,in dem der mündlich besprochene Fall ausgearbeitet und  zusammengefasst wird. 
 
Darin enthalten ist auch ein Kostenangebot, in dem die anfallenden eigenen Kosten des Mandanten und die Fremd-Honorare für die Durchführung des Verfahrens über die gesamte Zeit  schriftlich fixiert werden.
 
Sehr gerne lassen wir insbesondere auch die unsere Mandanten betreuenden Anwälte und/oder Steuerberater sowie Lebenspartner oder sonstige Familienmitglieder einbinden ,um Sicherheit zu erhalten, dass die Privatinsolvenz in England der richtige Weg ist und fachliche und familiäre Fragen dazu vorab ausreichend geklärt wurden.
 
4. Verfahrensstart in England

 
Sind aus der Sicht des Mandanten damit alle wesentlichen Fragen geklärt, beginnt der eigentliche Start des Verfahrens in England mit der Begründung der für den Lebensmittelpunkt notwendigen Strukturen und allen damit zusammenhängenden Folgeschritten.

 

Diskussionen und Fragen zu diesem Themenkreis

  1. leonhardt leonhardt
    Mein Insolvenzverfahren in Spanien wurde vor 1,5 Jahren begonnen und nun nach langem hin und her vom Gericht abgelehnt. Kann ich da dennoch ein neues Verfahren in England starten? Was werden die englischen Gerichte zur gescheiterten spanischen Insolvenz sagen?
    1. DrWagner DrWagner
      Das Verfahren in Spanien ist recht neu und die spanische Justiz sehr unberechenbar und oft willkürlich. Niemand kann die Länge und Sicherheit des Verfahrens voraussagen.Auch nach der Insolvenz gibt es komplexe Nachhaftungsprobleme.

      Ganz anders ist es in England, wo wir alle legal handelnden Mandanten durch das Verfahren in der Mindestzeit von 12 Monaten bringen, wenn alles sauber durchgezogen wird.

      In England könne Sie trotz des Flops in Spanien neu beantragen, da es hier als erstes Verfahren gewertet wird. Bitte kontaktieren Sie mich wagner@england-insolvenz.com oder besser 0171 603 20 73.

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