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In acht Schritten rechtssicher schuldenfrei werden durch professionelle Begleitung

Wir begleiten Sie professionell auf dem Weg zu einer rechtssicheren Entschuldung und verlagern dazu mit Ihnen den Lebensmittelpunkt nach England. Das bedeutet für Sie: Wir werden für Sie auf der Grundlage des englischen Insolvenzrechtes eine gerichtsfeste, d.h. lebenslange Restschuldbefreiung in nur 12 Monaten absolut legal durchsetzen.

"Die Insolvenz in England ist viel übersichtlicher und zuverlässiger als in Deutschland oder Österreich. Mindestquoten, restriktive Wohlverhaltens- perioden mit Beschäftigungszwängen und gefährlich komplexen Versagungsgründen gibt es nicht!"

Ihre Vorteile: Die Insolvenz in England ist viel übersichtlicher und zuverlässiger als in Deutschland oder Österreich. Mindestquoten oder eine vergleichbar restriktive Wohlverhaltensperiode mit Beschäftigungszwängen und gefährlich komplexen Versagungsgründen - (besonders ab Juli 2014 durch die Gesetzesverschärfung) -, wie in der deutschen Privat-Insolvenz oder dem österreichischen Pivat-Konkurs, gibt es nicht.

Wir gestalten 8 Schritte mit Ihnen:

1. Rückzug aus Deutschland

Als entscheidenden Schritt müssen Sie jetzt Ihren Lebensmittelpunkt (auf Englisch COMI (Center Of Main Interest) in England einrichten. Das bedeutet für Sie im Einzelnen:

Taktisch kluger Rückzug aus Deutschland/Österreich

Wichtig und sinnvoll ist ein zeitlich und taktisch klug gewählter Rückzug aus Ihrem Heimatland. Dies ist oft ein sehr sensibler Punkt, da Sie sich genau überlegen müssen, wen Sie wann worüber informieren.

Die Informationspolitik muss gegenüber allen Gläubigergruppen, insbesondere den Banken, dem Finanzamt, Krankenkassen, etc. im Detail abgestimmt werden. Tun Sie dies nicht, gefährden Sie schon an dieser Stelle das ganze Verfahren. Denn an diesem Punkt sind Sie gerade in der Startphase am ehesten verletzbar.

Selbstverständlich behalten Sie Ihre deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft. Hierbei sind eine Reihe von Details zu beachten, die wir als einen wesentlichen Punkt unserer Dienstleistungen mit Ihnen besprechen und bei denen wir Sie vor Ort regelmäßig betreuen.

Dies sieht auf den ersten Blick vielleicht einfach aus. Es sind in der Realität aber genau diese Punkte, durch die eine Insolvenz in England gefährdet wird und schief gehen kann. Ein laienhaftes Vorgehen und/oder Flüchtigkeitsfehler/Schlampigkeit in dieser Phase macht Sie für deutsche Gläubiger und die englischen Gerichte hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Verfahrens angreifbar, was wir für Sie ausschließen werden.

2. Wir verlagern Ihren Lebensmittelpunkt nach England

Im Einzelnen bedeutet dies: Für die Insolvenz in England brauchen Sie

  • eine eigene Wohnung/Wohngemeinschaft oder ein separierbares Zimmer, das glaubwürdig einen Lebensmittelpunkt darstellt (was nicht ausreicht, insbesondere in der Kern-Phase, sind Hotelzimmer, vage Unterkunft bei Bekannten oder gar nur eine Briefkastenadresse)
  • Bankkonten privat und ggfs. geschäftlich
  • idealerweise eigene berufliche Tätigkeit und/oder entsprechende Einnahmen (Falls es in Ihrem Fall Sinn macht, errichten wir für Sie alle notwendigen Firmenkonstruktionen. Kritisch dabei ist es immer, ohne Kredit- und Geschäfts-Historie in England ein Geschäftskonto zu eröffnen. Durch unsere Zusammenarbeit mit den führenden Banken, erledigen wir das jedoch für Sie)

In jedem Falle bedeutet der Lebensmittelpunkt in England jedoch nicht, dass Sie nach dorthin für ewig auswandern müssen oder gar nicht mehr in Ihren bisherigen Wohnort dürften.

Selbstverständlich können Sie weltweit ungehindert reisen wohin und wann Sie wollen, sofern sich nur Ihr Schwerpunkt der wirtschaftlichen und privaten Interessen für Dritte erkennbar in England befinden und Sie dort überwiegend anwesend sind.

3. Wir besorgen Ihnen die notwendigen Anmeldepunkte in England

Nunmehr gehen Sie Ihrem Leben als neuer englischer Zuwanderer oder idealerweise Geschäftsmann nach. Wir übernehmen dabei für Sie alle komplexen Verwaltungsvorgänge. Hierzu gehört dann insbesondere die Vorbereitung des Insolvenzantrages inkl. der Zusammenstellung aller Forderungen Ihrer Gläubiger, der Registration usw., d.h. fehlerfreie Bearbeitung der ganzen amtlichen und sehr komplexen Formulare.

In dieser Vorbereitungsphase ist es unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, dass Ihre Gläubiger gegen Sie in England vollstrecken wollen, sofern Sie Ihre Verlagerung mitbekommen. Dies ist jedoch für diese sehr, sehr schwer und sehr teuer. Im Detail können wir Ihnen dazu viele Tipps geben - im Rahmen der legalen Möglichkeiten - und die in Ihrem Fall individuellen Verhältnisse klären oder gestalten.

Bei der Einrichtung des neuen Lebensmittelpunktes und der dazu notwendigen wirtschaftlichen Strukturen legen wir Wert darauf, Sie möglichst weitgehendst davon zu entlasten, um für Sie Zeit und Kosten zu sparen.

Zur Frage, wie viel Zeit Sie regional vor Ort z.B. in London verbringen müssen, gibt es im Rahmen der umfangreichen Hintergrundinformationen auf unserem Webangebot zahlreiche Ausführungen. Ihre persönliche Planung müssen wir persönlich besprechen, dies umfasst die optimale Logistik mit den zahlreichen Flughäfen, die für Sie geeigneten Wohngegenden und die Wohnsituation als wesentlichen Kostenblock und vieles mehr. Lesen Sie dazu im Detail das Kapitel: "Kosten und Gebühren"

4.Einleben und Vorbereitung der Unterlagen in England

Im Rahmen der Verlagerung Ihres Lebensmittelpunktes nach England sind Sie bei vielen Ämtern anmeldet und haben diverse Verfahren durchlaufen. Dazu gehört die sachgemäße Einrichtung des Online-Management von Bankkonten, die Teilnahme am Steuersystem, die Einbindung in das sehr großzügige Sozialsystem, die kostenlose Krankenversicherung etc.

„Die Warteperiode bis zur Insolvenz kann in besonderen Fällen auch verkürzt werden auf 3 1/2 Monate.“

Während der etwa 6monatigen „Qualifying Period“ (Warteperiode bis zum Insolvenzantrag) werden wir Sie sorgfältig auf die England-Insolvenz vorbereiten und mit Ihnen den Ablauf des Verfahrens im Detail besprechen.

Diese Warteperiode kann in besonderen Fällen auch verkürzt werden auf 3 1/2 Monate. Dabei werden Ihre individuelle Situation und die Darstellung bzgl. aller Ihrer Lebensumstände von Anfang an sorgsam für das Gericht so abgestimmt, dass Ihre Motive und Ihre Planung für diesen neuen Lebensabschnitt und die damit verbundene Insolvenz in sich lupenrein und schlüssig ist, d.h. damit absolut unangreifbar wird.

5. Erarbeitung und Stellung eines gerichtsfesten Insolvenzantrages

Um die England-Insolvenz voranzutreiben, müssen Sie den Insolvenzantrag vor einem zuständigen Gericht stellen. In diesem Prozess stellen wir Ihre Gläubigerlisten auf, bearbeiten die umfangreichen Insolvenzanträge für Sie  und begleiten Sie dann im richtigen Zeitpunkt zum zuständigen Insolvenzgericht, wobei wir eine Abstimmung versuchen, damit Sie dort auf die geeignetsten Richter und Insolvenzverwalter treffen.

„Es gilt alles so perfekt und in dem Sinne vorzubereiten, damit für Ihren persönlichen Fall alles glatt durchläuft ohne weitere Fragen und zusätzliche Anforderungen …“

Bei den Gesprächen mit dem zuständigen Insolvenzrichter begleiten wir Sie grundsätzlich. Es sei denn, es gäbe spezielle Gründe, dies in Ihrem Fall anders zu machen. In jedem Falle werden Sie auf die Gespräche und die Eigenheiten Ihrer Gesprächspartner von uns gründlich vorbereitet. Dies betrifft sowohl die Richter am jeweiligen Gericht, als auch die spätere Zusammenarbeit mit dem eigentlichen Insolvenzverwalter und weiteren zuständigen Beamten.

Ist der Antrag gestellt, erhalten Sie darüber eine Bestätigung. In der Regel wird neuerdings fast schon standardmäßig vom Gericht eine zusätzliche Anhörung (Hearing) angeordnet und Ihre Gläubiger offiziell eingeladen. Dies muss Sie aber in unserer Begleitung nicht schrecken, da wir fast alle Gegenanträge abwenden konnten. Erfolgt alles zur Zufriedenheit des Gerichts, d.h. stellt das Gericht seine eindeutige Zuständigkeit für Ihren Fall fest, erklärt es Sie für bankrott.

Danach erfolgt dann mit zeitlicher Verzögerung das Interview mit dem staatlichen Insolvenzverwalter (Official Receiver). Hier gilt ähnlich wie beim Gerichts-Antrag, dass dies perfekt und in dem Sinne vorbereitet wird, damit für Ihren persönlichen Fall alles glatt durchläuft, ohne weitere Fragen und zusätzliche Anforderungen für Sie.

Es kann aber auch unangenehm werden. Durch unsere Begleitung werden wir alle Unbilden von Ihnen fernhalten, indem wir Ihren Fall von der ersten Minute an gerichtsfest gestalten und Sie in allen Belangen sehr gründlich vorbereiten.

6. Vorbereitung und Durchführung der Aktionen bei Gericht: Hearing und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter

Es ist wichtig, die Wahl des optimalen Zeitpunktes für den Antrag und das in Ihrem Fall geeignetste und je nach Wohnort wechselnde Gericht und dessen Besonderheiten zu kennen. Dies erfordert Spezialwissen. Die jeweils notwendige Vorbereitung und die Dokumentationen müssen hieb- und stichfest sein, was wir mit Ihnen individuell besprechen. In besonderen Fällen ist der Antrag mit uns auch schon nach 3 1/2 Monaten möglich.

„Selbstherrliches Auftreten bei Gericht ist unangemessen und schädlich..."

Damit Ihre Insolvenz in England erfolgreich wird - was in nahezu 100% aller von uns betreuten Mandaten der Fall ist - darf kein Detail vernachlässigt werden, das sich später bitter für Sie auszahlen könnte. In jedem Falle werden wir Sie zu allen offiziellen Terminen begleiten, wenn dies sinnvoll ist. Selbstherrliches Auftreten ist dort unangemessen und schädlich: Schließlich sind Sie ja insolvent und sollten eine bescheidene und kostengünstige Lebensgestaltung bis zur Restschuldbefreiung vorweisen können. Wir gestalten dies für Sie als Vor-Ort-Coach.

7. Beginn der Restschuldbefreiung und des eigentlichen Insolvenzverfahrens

Nach den Interviews geht das eigentliche England-Insolvenz-Verfahren los. Die Informationen der offiziell angeschriebenen Gläubiger werden mit Ihren Angaben abgeglichen und dann in der Insolvenztabelle verzeichnet.

"Damit Sie nichts an Ihre Gläubiger abgeben müssen, werden wir mit Ihnen die dazu notwendigen Konstruktionen einrichten."

Danach geht es um die Feststellung der Insolvenzmasse und ggfs. deren Verteilung. Idealerweise haben Sie aber keine finanziellen Mittel die verteilt werden könnten. Nunmehr müssen Sie sich entsprechend den Auflagen des Insolvenzverwalters im Rahmen der Restschuldbefreiungsperiode von maximal 12 Monaten bewegen und erhalten danach im Rahmen der England-Insolvenz automatisch die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten. Wir erleben auch Fälle, wo diese schon nach 6 oder 9 Monaten erteilt wurde.

Gefahren eines IVA oder gar IVO unbedingt vermeiden.

Damit Sie über die Pfändungsfreibeträge hinaus nichts an Ihre Gläubiger abgeben müssen, werden wir mit Ihnen die dazu notwendigen Konstruktionen einrichten. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen um das Individual Voluntary Agreement (IVA) oder gar eine vom Insolvenzverwalter verfügte Individual Voluntary Order (IVO) zu vermeiden.

8. Neustart in Ihrem Heimatland/England/Europa

Unterstützung vor Ort in allen Phasen im Rahmen des detaillierten Leistungskataloges

In allen Phasen werden Sie von England-Insolvenz.com unterstützt und Ihnen werden alle amtlichen und sonstigen Hindernisse im Rahmen unserer Kompetenz abgenommen.

Die Dokumentation Ihrer persönlichen Präsenz ist ein ganz besonders wichtiges Thema, das wir nur individuell und vertraulich mit Ihnen besprechen können.

Sie können sich auf Ihre Lebensprioritäten konzentrieren, d.h. ein Einkommen erwirtschaften oder das Leben trotz Insolvenzperiode genießen. Bisher konnten wir alle unsere Kunden überzeugen, dass mit unserer professionellen Begleitung die englische Insolvenz viel angenehmer und einfacher war, als es diese vermutet hatten.

Nehmen Sie daher für eine diskrete, intensive und kostenlose Beratung mit uns jetzt Kontakt auf. Viele unserer Kunden bedauern es im Nachhinein sehr, nicht schon viel früher diese Hürde überwunden zu haben. Stattdessen hatten sie durch eigene Recherchen und vieles Grübeln sehr viel Zeit verloren und sich unnötig belastet oder gar innerlich zerrissen.

Genaue Details, wo wir Sie im Rahmen dieser 8 Punkte begleiten, entnehmen Sie bitte unserem Leistungskatalog, den Sie hier abrufen können.

 
So attraktiv und faszinierend der Londoner Großraum auch ist, so bleibt es doch eine ungewöhnlich komplexe Metropol-Region, deren Dimensionen und Eigenarten sich dem Neuankömmling nicht ohne weiteres erschließen. Hier übernehmen wir aber eine Scout–Funktion für Sie und ersparen Ihnen teures Lehrgeld in Form von hohen und vermeidbaren Kosten sowie überflüssig vertrödelter Zeit.

Immer wieder kommen Schuldner zu uns, die es auf eigene Faust oder laienhaft oder gar mit dem Halbwissen fragwürdiger Berater versucht haben und von den Gerichten abgewiesen wurden. Wir sehen uns diese Fälle genau an und wenn wir Sie zwecks Sanierung dann übernehmen, wird uns nach den gemachten eigenen Erfahrungen von unseren Mandanten immer wieder bestätigt, dass sie unsere Dienstleistung besser gleich angenommen hätten.

Was müssen Sie jetzt tun?

Sie haben an diesem Punkt schon so viele Informationen, dass Sie jetzt wirklich das persönliche Gespräch mit uns suchen sollten 

  • klicken Sie dazu das blaue Telefon - Feld unten, rechts oder oben in der Menüleiste an
    oder
  • fordern Sie  eine kostenlose Intensiv-Beratung über das grüne Kontaktfeld per Mail an 

Falls Ihr Wissensdurst dennoch nicht gestillt ist, empfehlen wir zu Einzelfragen unseren einzigartigen Fragen- und Antworten-Katalog oder suchen Sie die Sie weiter interessierenden Punkte auf der Startseite oder in der schwarzen Menüleiste oben.

Diskussionen und Fragen zu diesem Themenkreis

  1. Mz v Bernau Mz v Bernau
    Hallo Dr Wagner, ich plane ganz konkret eine Privatinsolvenz in England und bin durch die Brexit -Befragung total verunsichert. Was raten Sie denn jetzt?
    1. DrWagner DrWagner
      Ich rate Ihnen, mit uns jetzt schnellstmöglich zu starten, um die unverändert bestehende Gesetzeslage noch voll auszunutzen. In Anbetracht des sich wahrscheinblich über 2-3 Jahre hinziehenden Verhandlungs- Marathons werden Sie bei Start jetzt noch gerichtsfest eine gültige Restschuldbefreiung bekommen. Lesen Sie dazu aber auch unseren newsletter zum „Exit vom Brexit „ unter http://www.england-insolvenz.com/aktuellespresse/newsletter/artikel-brexit.html

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