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Erfolgreiche Beratungskanzlei

Services voll koordiniert und vor Ort

Wir sind eine Beratungskanzlei mit langjähriger Expertise für die Insolvenz in England. Wir bieten Ihnen alle Services voll koordiniert mit einem entsprechenden Qualitätsniveau.

Die Beratungskanzlei IBSC  gehört zu den Premium Anbietern für einen Neustart in England und die Betreuung von Privatinsolvenzen.Als eines der erfahrendsten Unternehmen für die England-Insolvenz  sind wir seit Jahren permanent bei den englischen Gerichten. Zudem haben wir eine ganzjährig besetzte Bürostruktur in London. So können wir uns vor Ort um Ihre persönlichen Belange -inklusive Dolmetscherservices -kümmern, was ganz entscheidend für Sie ist.
 

Darstellung in der hochwertigen Wirtschafts-und Fachpresse

Seit langem werden von uns Kunden betreut und konnten bis auf Ausnahmen alle Verfahren innerhalb von 12 Monaten erfolgreich abschließen. Wir haben unser Unternehmen daher umfangreich auf Publikationen der Fach -und Wirtschaftspresse präsentieren können und über die beste Verfahrenspraxis berichtet.
 

Die Webseite www.england-insolvenz.com wird  von Google  auf herausragenden Plätzen beurteilt

Google führt "England-Insolvenz.com" seit Jahren auf den vordersten Plätzen in der Kategorie  England -Insolvenzen und unter den besten Anbietern.

Damit nimmt auch Google für Sie eine unbestechliche Qualitätsbewertung vor: denn bei Google werden dazu sehr harte Qualitätsmaßstäbe angelegt und nur seriöse Angebote an die Spitze der nicht durch Werbung erzielten- d.h. organischen- Suchergebnisse gesetzt, die für die Suchenden den höchsten Nutzen bringen.
 

Gute Bewertungen auf Kundenportalen

Unsere Dienstleistung "England-Insolvenz.com* " der IBSC wird mittels neutraler Kundenbewertungen auf Europas größten Kunden- Bewertungsportalen wie www.ausgezeichnet.org und www.Trustpilot.com  und sowie weiteren positiv beurteilt.  

Dabei werden alle Bewertungen durch Dritte anhand von verifizierten Bewertungsnachweisen überprüft.
 
England-Insolvenz.com (d.h. IBSC mit dieser Marke)  ist außerdem Mitglied des Para-Legals-Institutes in England und des Para-Legals New York-Institutes in den USA.
 

 
Mindestens folgende weiteren Gründe sollten Sie überzeugen, Ihr Insolvenzverfahren mit England-Insolvenz.com durchzuführen:
 

  • Neben der umfangreichen wirtschaftsberatenden Tätigkeit, ist die IBSC eine unabhängige law-firm  nach englischem Gesetz und unterliegt den Ethik- und Abwicklungsstandards der unabhängigen Organisation THEOP in London und NYCPA in New York. Genaueres können Sie hier nachlesen. Die Firma ist entsprechend befugt, englische Privatinsolvenzen durchzuführen.
  • Unsere Berater sind ausschließlich Deutsche und haben die dazu entsprechende Qualifikation und sind laufend persönlich bei den entsprechenden Gerichten zusammen mit unseren Mandanten.    
  • Als einer der wenigen Anbieter hat die IBSC eine ganzjährige Vor-Ort-Bürostruktur, auf die Sie zurückgreifen können für die entscheidende, persönliche Vor-Ort-Betreuung durch deutsche Fachleute.
  • Ihre Prozesse gestaltet die IBSC nach einem internationalen Standard  und damit verlässlich für Sie.    
  • IBSC berät Sie außerdem in allen wirtschaftlichen Fragen und als Personalberater. Hierzu gründen wir für Sie individuell Firmen in England und etablieren die für Sie sinnvollen Gesellschaftsstrukturen, soweit notwendig. Schließlich bieten wir Dienstleistungen im Bereich der Firmen- und Vermögenssicherung zur steuerfreien Anlage mittels rechtssicherer Off-Shore-Konstruktion.
  • Wir sind Ihr Partner vor Ort in Deutschland und England, vor, während und nach dem Verfahren. 
  • Last but not least haben wir eine Reihe persönlicher guter Tipps im privaten und geschäftlichen Bereich für Sie zur Hand.

 

Was zeichnet uns sonst noch aus gegenüber anderen Anbietern?

Wir betreuen unsere Mandanten immer maßgeschneidert im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten, um den Neustart in England mit höchster Wahrscheinlichkeit abzusichern und Sie erfolgreich und rechtssicher durch das englische Insolvenzverfahren zu führen.

Dabei gestalten wir das Verfahren individuell und diskret mit qualifizierten deutschen Fachleuten.

Wichtig auch: wir arbeiten in England zur Schaffung der notwendigen Struktur für Sie mit den verschiedensten Wohnungsagenturen, Vermietern und den besten Geschäftsbanken eng zusammen. Speziell im Bereich der Wohnungsanmietung achten wir streng darauf, keine Maßnahmen auszulösen, die unseren Kunden bei den englischen Gerichten schaden könnten.

Im Unterschied zu vielen Anbietern, die mit der Wohnungsvermittlung in eigenen und fremden Strukturen auch noch zusätzlich Geld verdienen wollen, bringen wir unsere Mandanten niemals in  fragwürdigen Konstellationen zusammen.  Wir sorgen dafür, Sie vor dem möglichen Vorwurf hinsichtlich eines Scheinwohnsitzes von vornherein gerichtsfest abzusichern, um dadurch eine Ablehnung durch das Gericht und Anschuldigungen von Gläubigern unmöglich zu machen.

Im Rahmen dieser Betreuung schaffen wir somit eine maximale Rechtssicherheit und Glaubwürdigkeit bei den Gerichten für unsere Mandanten.

Unser Honorarmodell ist ein fairer Pauschalpreis all–inklusiv, der schrittweise nach Projektfortschritt abgerechnet wird, so dass Sie als Mandant immer nur für die Leistung bezahlen, die für Sie erbracht wird.

Zusätzlich sichert die IBSC Ihre Leistungen mit einer Geld-Zurück-Garantie ab. Diese Garantie kann  nur geboten werden, da wir uns auf unsere rechtssicheren Prozesse sowie die Qualität der Beratung verlassen können.
 

Woran Sie die besten Berater erkennen und wie Sie sich vor schwarzen Schafen hüten

Worauf Sie bei anderen Anbietern von UK-Insolvenzen unbedingt achten sollten:

Im Markt der Anbieter mit Bezug auf  England-Insolvenzen gibt es leider auch viele schwarze Schafe, die das Image der komplexen Dienstleistungen "Neustart in England"  gefährden. Diese oft betrügerischen Anbieter oder amateurhaften Anfänger sollten Sie unbedingt meiden.

Sie erkennen Sie unter anderem daran:

  • Dass sie vor Ort keine Struktur haben, sondern fallweise nach England einfliegen oder sich von wenig qualifiziertem Personal vor Ort vertreten lassen. Dies betrifft insbesondere Anwälte, die vom grünen Tisch aus in Deutschland Tipps geben und dann häufig minderwertige und preiswerte Kräfte (Ehefrau-Hausfrau, billige Teilzeitkräfte ohne Ausbildung, etc.) zur Abwicklung vor Ort in England anheuern bzw. auf Kosten ihrer Mandanten noch kurz einfliegen lassen.
  • Dass sie eine unseriöse Webseite haben, ohne Qualität, Tiefgang und ohne Ranking auf den  vordersten Suchergebnissen bei den "natürlichen", also nicht bezahlten (oben getönt unterlegten) Suchergebnissen bei Google.
  • Dass ein rechtsverbindliches Impressum fehlt und keine Personen in Bild und/oder namentlich genannt werden.
  • Dass Sie mit Horrorgeschichten  beim Neustart in England Ängste schüren wollen. Insbesondere berichten Sie über Probleme bei der Insolvenz in England und einem angeblichen "Insolvenztourismus", "scharfen" Richtern und angeblich  unbezahlbaren Wohnungen im Großraum London etc., um Sie von vermeintlich billigen Strukturen in englischen Provinzstädten wie Liverpool,  Birmingham, Manchester etc. zu überzeugen.
  • Zahlen Sie nie das gesamte Honorar auf einmal, sondern leistungsbezogen in Abschnitten und Raten.
  • Mieten Sie sich in keinem „Insolvenznest“ ein, wo eine Vielzahl deutscher Antragsteller unter der gleichen Adresse wohnen bzw. dort offiziell nur auf dem Papier geführt sind. Dies ist der klassische Scheinwohnsitz, den die englischen Gerichte und Ihre Gläubiger schnell entlarven und den kein solider Anbieter für Sie vorsehen würde.
  • Lassen Sie sich auf keine Firmengründungen ein, wo Sie anfangs höhere Beträge auf ein angebliches "Treuhandkonto" einzahlen sollen, das Sie dann nie wiedersehen. Wir kennen Anbieter, die eine solchen Betrugsversuch als Geschäftsmodell haben und dazu gezielt bei den Betreungshonoraren niedrig erscheinen, um durch solche Methoden die Kunden abzukochen.
  • Insbesondere lassen Sie sich niemals bei einer Firma anstellen, wo eine Fülle anderer Insolvenz-Mandanten beschäftigt sind und die Ihnen verkauft wird, um die Kosten einer Gründung eigener Gesellschaften und maßgeschneiderter Konstruktionen zu vermeiden. 

Kontaktieren Sie uns bitte zu all diesen Punkten, wenn Sie Fragen haben.Im Unterschied zu vielen Anbietern erhalten Sie bei uns eine kostenfreie und qualifizierte Anfangsberatung und können sich dabei Ihr eigenes Urteil über unsere Kompetenz und Leistungsfähigkeit verschaffen.

Auf Wunsch erhalten Sie auch vertrauliche Referenzen.
 

Wie geht es  jetzt für Sie weiter?

Je nachdem, wie tief Sie sich auf unseren Seiten schon informiert haben, wissen Sie vielleicht schon genug, um  Ihren individuellen Fall in einem kostenlosen Beratungsgespräch bewerten zu lassen. 

Bitte zögern Sie daher nicht, sondern greifen Sie zum Telefon und rufen Sie uns am besten in der für Sie günstigsten Region  an oder senden Sie uns eine Rückrufanforderung. 

Dazu klicken Sie hier unten oder rechts am Bildrand auf das blaue oder grüne Feld.

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