Click Fraud Monitor

Welche Schulden sind in der England-Insolvenz einbezogen?

Es sind in der England-Insolvenz einbezogen z.B. Kreditschulden, Steuerschulden, Mietschulden, Schulden aus Bürgschaften, aus Wareneinkäufen, Inanspurchnahme aus früherer Tätigkeit als Geschäftsführer, etc. 

Gibt es Schulden, die nicht in die England-Insolvenz einbeziehbar sind? Ja, dazu gehören Schulden aus Unterhaltszahlungen, Strafurteilen, Schulden von Dritten Personen, etc.

Исходный текст


Real Time Web Analytics