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Welche Maßnahmen hat der Gesetzgeber gegen eine Art Insolvenztourismus/Forum-Shopping getroffen?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass jeweils das Gericht des Mitgliedsstaates für die Insolvenz zuständig ist, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung des Antrages seinen Interessensschwerpunkt/COMI hatte.

Kritisch ist dabei, wie auf eine Verlegung dieses COMI kurz vor der Stellung des Insolvenzantrages zu reagieren ist. In dem Abwägungsprozess der Interessen zwischen Schuldnern und Gläubigern, hat sich die Europäische Rechtsprechung dahin entschieden, dass zu einer reinen gegenwartsbezogenen Betrachtung des COMI abzustellen ist. 
Denn im Rahmen der internationalen Betrachtung - speziell in der EU - dürfen die Grundfreiheiten des Schuldners nicht außer Acht gelassen werden. Denn für jeden EU-Bürger gelten die im EG-Vertrag festgelegten Grundfreiheiten, insbesondere die Niederlassungsfreiheit oder die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Verlagert nun ein Schuldner seinen COMI völlig unabhängig von einem späteren Insolvenzverfahren, könnte er benachteiligt werden, wenn dann im Insolvenzverfahren auf den ursprünglichen COMI zurückgegriffen würde. 
Als Folge ist es schon hinzunehmen, dass diese stichtagsbezogene Betrachtung möglicherweise Gläubiger benachteiligt. Andererseits könnte die Anknüpfung an die Vergangenheit ja den Schuldner verletzen.

Im Ergebnis ist aber die COMI-Verlegung völlig legal, insbesondere je länger der Zeitraum zwischen der Verlegung des COMI und der Antragsstellung bei Gericht ist. Denn dann ist der Anspruch der Altgläubiger am wenigsten schutzwürdig.

Weiteres gilt, wenn die Verlagerung für den Altgläubiger erkennbar ist und schließlich sind auch die Motive für den Wechsel des COMI ein Gesichtspunkt, der in der Praxis aber die geringste Bedeutung hat. 

 

In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Trier außerdem

 

  • eine gezielte Verlagerung des Lebensmittelpunktes
  • nur zum Zwecke der verkürzten Insolvenz in England
  • als völlig rechtmäßig erkannt.

Lesen Sie dazu das Urteil in Kapitel Rechtsgrundlagen.

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