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Welche Forderungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen?

In England sind Bußgelder, Unterhaltsschulden, Schadensersatzansprüche, Studiendarlehen und Entschädigungsansprüche aufgrund von Betrug oder Untreue sowie Deliktsforderungen von der sogenannten „Discharge" ausgenommen. 
Der deutsche Schuldner muss trotz Restschuldbefreiung die noch nicht beglichenen Verfahrenskosten, Deliktsforderungen sowie Geldstrafen erfüllen.

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