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Welche Folge hat die Restschuldbefreiung genau?

Durch die Restschuldbefreiung gehen die nicht befriedigten Schulden juristisch gesehen nicht unter. Die Forderungen bleiben bestehen. Entscheidend ist aber, dass sie gerichtlich nicht mehr gegen den Schuldner durchsetzbar sind. Liegen aber Bürgschaften vor oder handelt es sich um eine Gesamtheit, so sind die Bürgen bzw. Mitschuldner weiter zahlungspflichtig. In Deutschland speichert das Gericht die Schuldner in einer Datenbank, die für Außenstehende nicht einsehbar ist. Dies wird in Deutschland durch die SCHUFA übernommen, die den Hinweis auf Erteilung einer Restschuldbefreiung für mindestens 3 Jahre speichert. Eine erneute Restschuldbefreiung kann in Deutschland frühestens nach 10 Jahren beantragt werden.

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