Was versteht man unter dem Lebensmittelpunkt/Interessensmittelpunkt und was ist, wenn man mehrere Wohnsitze hat?
Da man völlig legal mehrere Wohnsitze begründen kann, wird zur genauen Bestimmung der internationalen Zuständigkeit regelmäßig auf den Interessensmittelpunkt (IMP) bzw. im englisch-sprachigen Raum auch den sogenannten „center of main interest“ (COMI) abgestellt. Dieser ist jedoch in Art. 3 Abs. 1 S. 2 EuInsVO nur für Gesellschaften und juristische Personen genau definiert. Für Privatpersonen gilt jedoch derjenige Ort als Interessensmittelpunkt, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und damit für Dritte feststellbar ist, wie es im Gesetz heißt. Der Begriff "Interessen" ist im Sinne dieser Verordnung als Oberbegriff für "Tätigkeiten" zu verstehen.