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Muss ich während meiner Insolvenzzeit in England Geld an meine Gläubiger abtreten?

Nein, Sie müssen nichts abtreten, wenn Sie sich im Rahmen des vereinbarten/errechneten Pfändungsfreibetrages bewegen.
Ja, wenn Sie über regelmäßiges Einkommen verfügen, welches über den vereinbarten/errechneten Pfändungsfreibetrag hinausgeht, dann müssen Sie bis zu 3 Jahre diesen überschüssigen Betrag an Ihre Gläubiger abtreten (IPO= Income Payment Order). Wir haben jedoch Instrumente, wie Sie Ihre Einkommen steuern können, so dass Sie normalerweise nichts an Ihre Gläubiger abtreten müssen.
Eine zeitlich begrenzte Abtretung Ihres überschüssigen Einkommens hat KEINEN Einfluss auf die Dauer Ihrer Verbraucherinsolvenz in England. Die Verbraucherinsolvenz wird nach maximal 12 Monaten beendet sein - das ist englisches Gesetz!

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