Muss ich mich tatsächlich in England die ganze Zeit aufhalten?
Diese Frage ist eine Schlüsselfrage aller Interessenten, die Sie neben der Kostenfrage sehr beschäftigt und die einen besonderen heiklen Punkt der England-Insolvenz betrifft. Die Antwort muss differenziert ausfallen und muss mit Ihnen persönlich besprochen werden.
Selbstverständlich ist es ideal, wenn man für den Zeitraum der Insolvenz komplett in England lebt und die geforderte überwiegende Zeit dort seinen wirtschaftlichen und persönlichen Schwerpunkt hat. Weil viele Interessenten allerdings durch Familie und Firma in Deutschland öfters gebunden sind, lässt sich dies nicht immer lupenrein realisieren. Die Gerichte können anhand einer Fülle von Indizien versuchen nachzuvollziehen, wie viele Tage man sich in England aufhält und ob der ganze Antrag in diesem Sinne einer Glaubwürdigkeitsprüfung standhält, die nicht zwingend eine Vorortuntersuchung beinhaltet, da die Gerichte dafür gar nicht personell ausgestattet sind. Da es sich hier um die Schaffung legaler Voraussetzungen im Rahmen der englischen und auch EU-Rechtsprechung handelt, muss man das Thema selbstverständlich ernst nehmen und sollte sich nicht auf windige Versprechungen einlassen.
Jedoch beraten wir die Kunden von England-Insolvenz.com im Detail, wie man dies realistisch und machbar gestalten kann. Wer jedoch überhaupt keine Zeit in England verbringen will oder kann und glaubt, am Flughafen dies mit einem Berater in wenigen Stunden abwickeln zu können, befindet sich auf dem Holzweg und dürfte auch für uns kein akzeptabler Kunde sein. In diesem Fall sollte man die Hände von dem Verfahren lassen.