Müssen Gläubiger über den Insolvenzantrag in England informiert werden?
Dies ist nicht notwendig. Selbstverständlich können Sie dies machen, wenn Gläubiger in Deutschland gegen Sie Druck ausüben. Der englische Insolvenzverwalter wird ohnehin sofort nach Ihrem Antrag beim englischen Gericht die von Ihnen angegebenen Gläubiger informieren und alles weitere selbst mit diesen regeln.