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Ist es mit den 12 Monaten der Restschuldbefreiung zeitlich getan oder welche Zeit ist wirklich nötig?

Viele Schuldner, die sich mit der England-Insolvenz befassen, haben oft die irrige Einstellung, dies sei in wenigen Monaten zu durchlaufen und andere meinen, sie müssten erst 12 Monate vor Ort tätig sein, um das England-Insolvenz-Verfahren erfolgreich nutzen zu können. Alle diese Auffassungen sind unpräzise und die Wirklichkeit sieht wie folgt aus:

Die Gerüchte über die Dauer der Insolvenzverfahren sind, wie gesagt, zahlreich und in der Tat gibt es eine gewisse Grauzone, die wir mit Ihnen im Detail besprechen, wenn Sie sich für die Begleitung durch England-Insolvenz.com entscheiden. Die Gesetzeslage und die Anwendungspraxis der englischen Gerichte ist ganz klar: Jeder EU-Bürger, also auch der Deutsche und Österreicher, müssen vor dem englischen Gericht den Nachweis erbringen, dass sie mindestens für 6 Monate in England ihren Lebensmittelpunkt glaubwürdig gehabt haben. Zu diesen 6 Monaten kommen weitere maximal 12 Monate für die Restschuldbefreiungsphase hinzu, ab Annahme der Bankrotterklärung beim Gericht. 

Damit ist ein Schuldner in der Regel nach 18 Monaten schuldenbefreit, sofern in dem Verfahren nicht weitere Komplikationen auftauchen, die man individuell nicht alle erfassen kann. In der Regel ist dies in unseren Prozessen eher selten der Fall, da wir proaktiv dafür sorgen, dass Probleme eliminiert werden. Gerade die Gestaltung und Einrichtung des Lebensmittelpunktes in England gehört zu den Schlüsselaufgaben unseres Services als Relocation und Insolvenzbegleiter. Sofern Sie unseren Prozessen und Ratschlägen folgen, ist der Erfolg für Sie im Rahmen der dargestellten Zeit greifbar, einfacher und angenehmer als Sie denken.

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