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Ist dieses Restschuldbefreiungsurteil auch in Deutschland rechtskräftig?

Mit Abschluss des englischen Insolvenzverfahrens haben Sie Ihre Entschuldung erlangt. Um dafür zu sorgen, dass es in Deutschland auch anerkannt wird und die Schuldnerdaten aus den Verzeichnissen gelöscht werden, muss das englische Urteil übersetzt, beglaubigt und beim zuständigen deutschen Gericht eingereicht werden. Auch hierbei können wir Ihnen behilflich sein.

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