Falls einer meiner Gläubiger in Deutschland einen Insolvenzantrag gegen mich stellt, was ist zu tun?
Solange Sie noch Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und der Antrag auch in Deutschland gestellt wird, sind Ihre Chancen nicht gut. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass die Insolvenz in Deutschland durchgeführt werden muss, da die Zuständigkeitsvoraussetzung eben in Deutschland und nicht in England waren. Lebten Sie zu diesem Zeitpunkt aber bereits in England und können dort die notwendigen Strukturen belegen, muss dies dem Deutschen Gericht mitgeteilt und dokumentiert werden. Dann kann das Verfahren in Deutschland für unzuständig erklärt werden mit der Folge, dass es nicht eröffnet wird.