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Dürfen mehrere Personen in England eine Wohnung bewohnen aus Sicht des Gerichtes?

Idealerweise bewohnt man natürlich ganz normale Wohnungen allein oder als Familie und hat die dafür notwendigen Mittel. Gerade aber in englischen Großstädten und speziell in London ist es üblich, dass nicht nur in den Häusern oder Wohnungen Zimmer vermietet werden, sondern dass man als ganz normaler Erwerbstätiger ein sogenanntes Flat-Sharing betreibt und seine Wohnung zusammen mit anderen passenden Menschen bewohnt. Die Ursache hierfür sind schlicht und einfach die Mietpreise in London, die je nach gewählter Lebensregion teuer sein können. Ein weiterer Vorteil des Flat-Sharing ist neben der nur anteilsmäßig – in der Regel auf 50 % reduzierten - Miete auch, dass man eben auch die Mietnebenkosten, wie Wohnungssteuer, Strom etc., teilen kann und man damit den Aufwand begrenzt. 

Gefährlich wird es aus Sicht der Gerichte aber dann, wenn man nur Scheinwohnsitze oder gar einen „Wohnungstourismus“ pflegt, bei dem ein und dieselbe Wohnung immer wieder für entsprechende Kandidaten vermietet werden. Wir kennen sogenannte „Insolvenzagenturen“, die sich hierbei noch in die Tasche wirtschaften auf Kosten ihrer Kunden, die damit ein erhebliches Risiko eingehen, wenn dies den Gerichten transparent wird. Natürlich sind bei den Gerichten sowohl diese Anbieter bekannt und zusätzlich fällt die häufige Erwähnung einer immer gleichen Wohnung auf und führt zu Misstrauen. Dies kann zu einer persönlichen Besichtigung durch die Gerichtsbeamten führen und auch zu einer vertieften Überprüfung aller Nachweise Ihres Lebensmittelpunktes und Antrages, die idealerweise nicht stattfinden sollte, damit das Verfahren ohne Probleme durchlaufen werden kann.

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