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Brexit: Was ist mit der England-Insolvenz bei EU-Austritt?

Warum Ihnen mindestens bis 2019 noch Zeit bleibt.

Denn: Solange England vertraglich nicht aus der EU ausgeschlossen ist bleibt alles beim Alten.

"England und alle EU-Länder müssen sich uneingeschränkt an alle bestehenden Regelungen halten" (Kanzlerin Merkel, Regierungserklärung vom 28.06.2016.)

Daher können alle, die in den nächsten Monaten starten, mit Sicherheit legal und gerichtsfest entschuldet werden.

Mittelfristig ist das Szenario noch offen

Was aber mittelfristig passieren könnte ist derzeit völlig offen. Viel Lärm um Nichts?

Zunächst ist alles rein rechtlich zu beurteilen und damit völlig eindeutig:

  • Die Volksbefragung in UK drückt lediglich einen Wunsch aus und ist ohne jede rechtliche Wirkung oder Verpflichtung.
  • Nur das englische Parlament könnte einen Austritt beschließen. Das Parlament hat sich aber mit überwältigender Mehrheit für die EU und gegen einen Austritt ausgesprochen! Ergo bilden die Abgeordneten nicht mehr den Willen der Engländer und schon gar nicht der Brexit-Befürworter ab.

Exit vom Brexit:

  • Das Oberhaus kann einen Austrittsverfahren jederzeit stoppen.
  • Regionen - zum Beispiel Schottland - können ein Konsultationsrecht fordern bzw. eigenständig in der EU verbleiben.
  • Ausländische Briten, die von der Abstimmung ausgeschlossen waren, könnten auf dem Rechtsweg klagen - EU-Bürger in England können Grundrechtsverletzungen geltend machen.
  • Der Zerfall des vereinigten Königreichs - Schottland, Nordirland, Malta etc. - könnte einen Erdrutsch nach sich ziehen und die Bürger angesichts des entstandenen Chaos umstimmen.
  • Ein 2. Referendum wird schon gefordert, mit dem die Engländer in 2-3 Jahren dem verhandelten Ausstiegs-Vertrag-Paket erneut zustimmen müssten.
  • Auch wahrscheinliche Neuwahlen dürften eine klare Lösung herbeiführen.

Vor einem möglichen Austritt in den nächsten Jahren liegen noch viele Schritte und wahrscheinlich ein 2. Referendum in 2 Jahren.

Austrittserklärung und anschließender Verhandlungsbeginn

England muss gemäß Artikel 50 EU-Vertrag den Austrittswunsch beim Europa-Rat formal einreichen (termination notice). Diesen Wunsch will bisher niemand übernehmen, weil kein Politiker es verantworten will, England in den Abgrund zu stürzen.

Erst wenn diese offiziell bekundete Ankündigung vorliegt, beginnt eine Verhandlungsperiode (sunset period) des Aushandelns von ca. 72 komplexen Verträgen, bis zum von allen EU Staaten zustimmungspflichtigen Abschlussvertrag (withdrawel agreement), die mindestens zwei Jahre - wahrscheinlich noch deutlich länger- dauert.

Bis dahin kann viel passieren.

Zusätzlich gilt:

Ein Brexit beträfe außerdem nicht zwingend die EU-Insolvenzregeln (European Insolvency Regulation, EIR). Diese könnten auch im Brexit-Fall über separate Verträge weiterhin beibehalten werden.

NEU: Wir bieten ab sofort auch im EU-Land Irland, die neue Insolvenz in Irland an!

Seit Februar 2016 entschulden wir Sie in Irland zu fast identischen Bedingungen wie in England auch in 12 Monate.

Mehr dazu in den nächsten Newslettern...

Fazit:

  • Zunächst ändert sich nichts.
  • Alle Interessenten sollten sich dennoch jetzt beeilen, um sich noch sicher innerhalb von 12 Monaten legal und gerichtsfest im Rahmen dieses Verfahrens zu entschulden.
  • Für risikoscheue Mandanten bieten wir die fast gleichwertige Insolvenz in Irland an.

Rufen Sie uns dazu an für eine kostenfreie Beratung oder senden Sie eine Mail an: drwagner@england-insolvenz.com oder bitten um Rückruf.

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