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Anerkennung unabhängig von EU-Mitgliedschaft ist gesetzlich garantiert

Darum ist der BREXIT kein Risiko

Sehr geehrte Mandanten,

manche von Ihnen machen sich Sorgen um die Anerkennung einer in England erteilten Restschuldbefreiung in Deutschland oder Österreich, falls es zum Brexit kommen sollte.

Kein Brexit Risiko - Anerkennung unabhängig von EU-Mitgliedschaft gesetzlich abgesichert

Diese Sorge ist aber unbegründet, da ein legales Verfahren auch unabhängig von einer EU-Mitgliedschaft anerkannt werden muss! (§ 343 InsO, § 240 IO).


Eine EU- Zugehörigkeit ist keine Voraussetzung für die Anerkennung, sondern i.V. mit Art.16 EUInsVO lediglich eine Erleichterung im Sinne einer “automatisierten Anerkennungspflicht“ durch die heimischen Gerichte.


Kommt ein Brexit aber überhaupt und falls ja, mit welchen Übergangsfristen?

Diesen Fragen ist das ZDF (Zweites Deutsche Fernsehen) in einer Reportage nachgegangen und zu erstaunlichen und überraschenden Ergebnissen gekommen.

Sehen Sie sich diese im nachfolgenden Video -Report an:

Was alle bestehenden und noch zögernden Mandanten daher machen sollten:

Im Verfahren schon befindliche und neue Mandanten sollten aus diesen Fakten vor allem eines beherzigen um eine Anerkennung abzusichern:

Ein nicht vorgetäuschter, sondern echter Lebensmittelpunkt (COMI) wird immer entscheidender: speziell unter den Voraussetzungen des §353 InsO/§ 240 IO müssten Sie diesen nicht nur den englischen, sondern auch den heimischen Gerichten nachweisen. Die Beweise sind aber die gleichen.

Wer von uns begleitet wird und entsprechend professionell gearbeitet hat kann sich in Sicherheit wiegen. Andernfalls sollten Sie rasch nachbessern und alles absichern bzw. von Beginn an alle Voraussetzungen erfüllen.

Die England-Insolvenz ist damit unbestritten immer noch das schuldnerfreundlichste und fairste Insolvenzverfahren der Welt und in Europa!

Rufen Sie mich an

Bei allen Zweifelsfragen können Sie mich sehr gerne direkt persönlich anrufen unter 0171 6032 073.

Oder schreiben Sie mir eine Mail an wagner@england-insolvenz.com, damit ich alles mit Ihnen klären kann und Ihr Verfahren gerichtsfest abgesichert wird.

Mit diesem aktuellen Ausblick verbleibe ich
mit den besten Grüßen

Ihr

Dr. Peter Wagner

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