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Insolvenz in England – Übergangsregelungen (ab 2019) höchst wahrscheinlich

Insolvenz in England – Übergangsregelungen (ab 2019) höchst wahrscheinlich

Die Verhandlungen von EU und England haben begonnen und alles

  • spricht nicht nur für eine weichere Brexit-Linie, wie ich Ihnen im letzten Newsletter darstellte, sondern auch
  • für lange Übergangsregelungen und
  • neuerdings vermehrt zu Forderungen nach einem Stopp des Brexit

Großbritanniens Loslösung von der Europäischen Union wird voraussichtlich deutlich länger dauern als bisher angekündigt.

Der britische Handelsminister Liam Fox , -einer der ehemals harten Befürworter einer schnellen Loslösung-, räumte ein, dass es der Regierung in London wohl nicht gelinge, wie angekündigt bis zum Brexit-Termin im Frühjahr 2019 ein weitreichendes Freihandelsabkommen mit der EU zu vereinbaren.

Deshalb sei wohl eine mehrjährige „Übergangs- und Implementierungsphase“ notwendig, sagte Fox.

Es wäre schön, anzunehmen, dass wir ein volles Freihandelsabkommen bis März 2019, wenn wir rausgehen, erreichen könnten. Aber das wäre eine optimistische Sicht“, stellte der Brite klar.

Das Eingeständnis des Handelsministers ist eine abrupte Kehrtwende: Die britische Premierministerin Theresa May hat seit Januar immer wieder versichert, der Brexit werde nicht in die Länge gezogen.

Der wirtschaftsfreundliche Flügel und der Finanzminister (Schatzkanzler) Hammond sieht im jeden Fall ein Übergangsabkommen von vier Jahren bis 2023 vor.

Das andere und härtere Lager mit Brexit-Minister Davis will eine kürzere Übergangsfrist von maximal drei Jahren, die spätestens 2022 vor den Wahlen endet.

Nach den Worten von Schatzkanzler Philip Hammond (Bild unten) zeichnet sich innerhalb der britischen Regierung eine Mehrheit für einen sanfteren Abschied aus der EU ab.

Das sagte Hammond dem britischen TV-Sender BBC. Noch vor fünf Wochen sei diese Idee komplett neu gewesen, sagte Hammond der BBC.

Mittlerweile könne sich aber fast jeder am Kabinettstisch vorstellen, dass es eine Art Übergangszeit gebe. Diese Phase werde voraussichtlich einige Jahre dauern. Ihre Länge hänge davon ab, wie viel Zeit benötigt werde, neue Strukturen zu schaffen.

Britische Unternehmen und internationale Banken wiederum fordern seit vielen Monaten eine mehrjährige Übergangsfrist für die Zeit nach dem Austrittstermin im Frühjahr 2019:

Die bisherigen Regeln von EU-Binnenmarkt und europäischer Zollunion sollten für Großbritannien vorübergehend möglichst uneingeschränkt weitergelten.

Wenn die Briten aber nach 2019 vorübergehend weiter im Binnenmarkt bleiben wollen, würde die EU wohl verlangen,

  • dass England den Europäischen Gerichtshof und
  • eine freie Einwanderung aus anderen EU-Staaten akzeptieren.

Abkehr vom Brexit, d.h. Brexit Stopp wird immer vehementer verlangt

Ex Premierminister Blair und 65 führende schottische Leader fordern und halten sogar einen Stopp des Brexit für realistisch und zumindest ein 2. Referendum, nachdem die Mehrheit der Engländer inzwischen nicht mehr für den Austritt sind angesichts der jetzt schon zu sehenden Verwerfungen.

Fachliche Beurteilung einer sinnvollen Zukunftsregelung des Insolvenzrechts durch die bisherigen Regelungen ist allerdings eindeutig

Die europäische Insolvenzregelung (EIR) und sein Kernbestandteil COMI (Center of Main interesst) haben sich sehr bewährt, sparen Kosten, vereinfachen Prozesse. Dies alles sind Vorteile, die Engländer und EU-Länder ähnlich beurteilen, sodass sie ein sehr hohes Interesse daran haben, diese Regelung beizubehalten.

Übergangsregelungen im Einzelnen

Es ist nach Expertenmeinung wahrscheinlich, dass es nach dem 29.03.2019 (dem bisherigen Austrittstermin gemäß § 50 Unionsvertrag) Übergangsabkommen geben wird (Transitional Law) in denen die bisherige Regelung des EIR (European insolvency regulation) gemäß § 84 (2) übernommen werden und die mit deren recast insolvency regulation (RIR) wurden. (Quelle: 2017-06-, DOC4, EU Insolvency Law after brexit, Prof. Dr. Bob Wessels, Gabriel Moss, European Law academy, Trier, 08.06.2017).

Die jeweilige Anerkennung der Insolvenz aus einem Land (reciprocity) d.h. die Möglichkeit der universellen Restschuldbefreiung im Rahmen einer Insolvenz in England wird auch vom Kanzler des englischen High Court, London, Sir Goffrey Vos, als unbedingt beizuhaltende Regelung gefordert. (Quelle: Geoffrey Vos,The UK Jurisidction After 2019, 20.06.2017)

Uncitral Model

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer gegenseitigen Anerkennung im Rahmen des Uncitral Model Law On Tross-Border Insolvency, das jedoch bislang nicht von allen EU-Staaten unterzeichnet wurde. Dieses Modell dient der Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts, für das die Arbeitsgruppe V für das Insolvenzrecht zuständig ist. Es wird bisher von mehr als 50 Staaten ganz oder in Teilen übernommen.

Lugano Convention

Eine weitere Option bietet der Ansatz aus der Lugano Convention on jurisdiction and recognition, eine weitere Option für die Übergangsregelung.

Wie die Zukunft der Insolvenzregelung jedoch nach den Übergangsfristen aussieht, hängt von der allgemeinen politischen Stoßrichtung der Engländer ab. Hierbei haben sich bisher weder die aktuelle Regierung, noch die erstarkte Laboropposition, die hier sicher mitreden könnte, wenn bis dahin nicht ohnehin Neuwahlen eingetreten sein sollten, festgelegt.

Weitere Lösungen statt Brexit durch Einbindung Englands in internationale Abkommen

Es gibt über das oben aufgezeigte Uncitral Model Law hinaus noch eine Reihe greifbarer Modelle mit rechtserhaltenden Vertragslösungen wie:

  • EEA-Model-Norwegen
  • EFTA-Model Schweiz
  • Türkei
  • Kanada
  • WTO-Model

Alles dies führt zu komplexen Handlungsalternativen, die wir Ihnen hier jedoch nicht in allen Details erläutern wollen.

Fakt und Schlussfolgerung für Sie jedoch ist:

  • Alle Experten halten abschließende, neue Vertragsregelungen für ca. 20.000 Verträge bis April 2019 für illusorisch. Regierung und Fachleute gehen daher heute eher davon aus, dass
  • eine Übergangsregelung von weiteren drei bis vier Jahren unabdingbar ist.
  • Vermehrt wird auch ein Stopp des Brexit von führenden Politikern gefordert

Dies wird die legale Wahrnehmung der immensen Vorteile einer professionell und gerichtsfest durchgeführten Insolvenz in England noch wesentlich länger ermöglichen.

Nichts desto weniger können wir Sie nur immer wieder darauf hinweisen und anleiten, Ihren Lebensmittelpunkt in England so unbestreitbar und eindeutig nachweisbar zu gestalten. Nur dann werden ihn die englischen Gerichte beim Einreichen des Antrages ohne größere Nachfragen sofort anerkennen und Sie können dann in das Insolvenzverfahren starten. Hierzu haben wir in einem gesonderten Newsletter eine ausführliche Checkliste der Gerichte übersendet.

Dieses wird ab Bankrott-Erklärung nach zwölf Monaten beendet mit der englischen Restschuldbefreiung (discharge).

Bis zu den nächsten News, die sicher nun im Wochen-Rhythmus immer neu gestalten, verbleibe ich für heute

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Peter Wagner

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