Click Fraud Monitor

Privatinsolvenz in Lettland als Geheimtipp für spezifische Personen

(Vertiefung der Pro- und Contra Betrachtung)

 

In der vorstehenden Pro und Contra-Zusammenfassung hatten wir die wesentlichsten Vorteile einer Insolvenz in Lettland kurz umrissen. Jedoch sind die Bedingungen wesentlich differenzierter zu sehen, was wir im nachfolgenden Abschnitt vertiefend erläutern wollen.

 

Lettische Privatinsolvenz als relativ neues Verfahren

 

Die Privatinsolvenz in Lettland gibt es noch nicht sehr lange. Sie erlaubt natürlichen Personen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auch ohne Zustimmung der Gläubiger unter gewissen Bedingungen (sehr geringe Schulden) ein sehr kurzes Verfahren ähnlich England/Irland. Dieses ist aber bzgl zu erbringenden Quoten und Laufzeiten recht kompliziert.

In jedem Fall aber auch ein ebenfalls wesentlich schuldner-freundlicheres Verfahren als in Deutschland und Österreich.

 

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz in Lettland

 

Wie bei den anderen Verfahren ist jede natürliche Person antragsberechtigt, die in Lettland sechs Monate vor dem Antrag den Mittelpunkt ihres Lebensmittelpunktes nachweisen kann und auch als Steuerzahler in Lettland gemeldet ist. 

 

Die beantragende Person muss entweder zahlungsunfähig sein oder Verbindlichkeiten haben. Die Verbindlichkeiten müssen 7.000,00 € übersteigen bzw. es muss erwartet werden, dass Verbindlichkeiten von mehr als 14.000,00 €, die innerhalb eines Jahres fällig werden, nicht mehr bezahlt werden können.

 

Ablauf Lettland Insolvenz

Den Antrag stellen wir beim zuständigen lettischen Bezirksgericht in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde in Lettland.

 

Inhalte des Antrags sind unter anderem

 

-    die persönlichen Koordinaten inklusive Namen und allen Ausweisen, Meldeadresse

-    Bericht über die Umstände, die zur Zahlungsunfähigkeit geführt haben bzw. führen werden

-    die Höhe der Schulden und deren Nachweis

-    Schulden-Beträge die demnächst fällig werden

-    ein ausführliches Vermögensverzeichnis mit Angaben zum Vermögen, auch des

     Ehepartners sowie sonstigem Gemeinschaftsvermögen

-        Nachweise zur aktuellen Vermögensgesamtsituation

 

um hier nur die wichtigsten Parameter zu nennen.

 

Es sind zwei voneinander unabhängige Verfahren zu unterscheiden

 

Phase 1: Insolvenzverfahren in Lettland (Verteilung von Vermögen an Gläubiger)

 

Hierbei wird gegebenenfalls vorhandenes Vermögen eines Schuldners verwertet und alle Erlöse werden vom Insolvenzverwalter verteilt an die Gläubiger.

 

Phase 2: Wohlverhaltensphase in der lettischen Insolvenz

 

Während dieser Phase werden Teile des Einkommens des Schuldners einbehalten und an die Gläubiger verteilt.

 

1/3 des erzielten Einkommens sind freiwillig an den Insolvenzverwalter abzuführen.

 

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase wird eine Restschuldbefreiung durch das zuständige Gericht erteilt.

 

Unangenehmer Druck des Insolvenzverwalters, z.B. im Wege von Lohnpfändungen etc., ist weniger üblich, da der Schuldner sich ja freiwillig verpflichtet ordnungsgemäß seine Zahlungen zu berechnen und an den Insolvenzverwalter abzuführen.

 

Als Abschluss der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung vom Gericht erteilt.

 

Diese Restschuldbefreiung gilt grundsätzlich für alle offenen Verbindlichkeiten inklusive Schulden beim Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern, Unterhaltsvorschüssen und vieles mehr.

 

Insolvenzverwaltervergütung und Gerichtskosten

 

Die Gerichtskosten für die Eröffnung des Verfahrens betragen 70,00 €. Diese sind bei Antragstellung zu bezahlen. Für die Leistungen des Insolvenzverwalters sind 740,00 € als Vorschuss anzuzahlen (das sind zwei lettische Mindestlöhne gemäß lettischem Gesetz).

 

Verfahrensdauer des „eigentlichen „Insolvenzverfahrens in Lettland - 6 Monate

 

Das Insolvenzverfahren als solches ist dann abgeschlossen, wenn der Insolvenzverwalter die vorhandene Masse an die Gläubiger verteilt hat. Dies sollte zügig erfolgen.

Sofern bei Antragstellung aber keine Masse vorhanden ist, wird lediglich ein Bericht durch den Insolvenzverwalter erstellt ,womit das Insolvenzverfahren bei sehr geringen Schulden schon nach wenigen Wochen beendet sein kann. Damit schließt sich dann automatisch mit Beschluss des Gerichtes die eigentliche Wohlverhaltensphase an.

 

Dauer der „Wohlverhaltensphase „bei der Privatinsolvenz in Lettland:

komplexe Quoten- und Laufzeit-Regelungen- bis zu 3 Jahren Wohlverhaltensperiode

 

Im Unterschied zu England, Irland und anderen in unserer Pro-Contra-Übersicht aufgeführten Verfahren, ist die Dauer der Wohlverhaltensperiode von einer komplexen Staffelung von angemeldeter Schuldenhöhe und Rückzahlungs-Quoten des Schuldners abhängig.

 

Nur tatsächlich auch angemeldete Schulden entscheidend

 

Einen entscheidenden Einfluss haben dabei die wirklich in Lettland bei Gericht angemeldeten Schulden durch die Gläubiger:

Für alle Berechnungen werden nämlich nur diejenigen Forderungen herangezogen, die auch von den Gläubigern tatsächlich im Verfahren beim lettischen Gericht vorher angemeldet wurden.

 

Dies kann für den Schuldner dann günstig sein, wenn

 

·         nur wenige Gläubiger Ihre Schulden tatsächlich beim Verfahren anmelden.

 

Neben der Mühe und den Schwierigkeiten im Ausland bei Gericht aufzutreten ,kommen erhebliche Koste auf die Gläubiger zu: die Anmeldung einer Forderung mit Übersetzung und lettischem Anwalt kosten den Gläubiger erfahrungsgemäß ca. 1.500,00 €.

Bei geringen Schulden kann dies dann für den Schuldner ein günstiges Hemmnis sein.

 

Es kann daher sein, dass

 

Ø   Gläubiger diese Anmeldung unterlassen.Dies kann

 

 

     ·       die Wohlverhaltensperiode stark verkürzen und

     ·        die zu erbringende Quote des Schuldners senken.

 

Denn die Dauer der Wohlverhaltensperiode richtet sich zunächst nach der Quote, die der Schuldner auf die angemeldeten Schulden bezahlt.

 

Beispiele:

     ·         bei 50% Bezahlung(=Quote) aller angemeldeten Forderungen dauert

          die Wohlverhaltensperiode nur sechs Monate

     ·         bei 20% Bezahlung (Quote) der Forderungen dann 18 Monate.

 

Bei einer Quote von weniger als 20% gelten Sonderregeln:

 

Werden weniger als 20% Quote auf angemeldeten Forderungen bezahlt, dann bemisst sich die Dauer Wohlverhaltensperiode an der tatsächlich angemeldeten Schuldenhöhe.

 

Beispiele:

     ·         die Wohlverhaltensperiode dauert dann nur 12 Monate, wenn die Schulden kleiner

          als 30.000,00 € sind und

     ·         bis zu 36 Monate, wenn der Forderungsbetrag 150.000 € übersteigt.

 

Dies ist hier nur beispielhaft aufgeführt und Sie sehen daraus, dass hier präzise Kenntnisse erforderlich sind um diese sehr komplexen Regelungen zu beherrschen.

 

Eine zentrale Variable und damit vorab offene Frage ist daher immer, welche Forderungen tatsächlich von den Gläubigern angemeldet werden.

 

Lebenshaltungskosten für die Insolvenz in Lettland gering

 

Zu allen genannten Vorteilen kommt hinzu, dass die Lebenshaltungskosten in Lettland günstiger sein können als in England und Irland.

 

Rufen Sie uns bei Interesse für eine kostenfreie Beratung an

 

Sollten Sie also zu der Zielgruppe mit geringen Schulden und auch sonst günstigen Voraussetzungen gehören, für die das lettische Verfahren attraktiv ist,

zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, damit wir Ihren Fall in allen Details durchsprechen können.

Sie erhalten dann ein faires Fest-Angebot. Hierbei richten sich die Kosten unter anderem nach der Zahl der Gläubiger und des in Ihrem Fall zu erbringenden Leistungsaufwands.

Исходный текст


Real Time Web Analytics