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Dr. Peter Wagner

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Diskussionen und Fragen zu diesem Themenkreis

  1. jochim jochim
    Ein Bekannter von mir kam vor einigen Wochen nach Erhalt der Restschuldbefreiung(RSB) aus UK nach Deutschland zurück.
    Nun versucht ein Gläubiger ihn dennoch zu pfänden und zu verklagen, weil er einen Lebensversicherungsvertrag nicht angegeben hat.
    Kann die RSB damit platzen ?
  2. DrWagner DrWagner
    Allerdings! Wer derart betrügerisch agiert, verstößt klar gegen die Gesetze und sein Verfahren kann lebenslang auch nachträglich annulliert werden.

    Viele der Interessenten starten leider immer wieder mit betrügerischer Energie und werden von den Amateuren und betrügerischen Anbietern im Netz dabei auch noch unterstützt. Man muss dazu nur mal auf gewissen Foren lesen, wo sich die Betrüger auch noch mit Betrug brüsten.

    Auch der Betrug beim Lebensmittelpunkt ist keine „Schummelei“, sondern vorsätzlicher Betrug. Schließlich müssen Sie alles beeiden. Damit machen sich diese Leute nach § 263 StGB und speziellen englischen Gesetzen strafbar.

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