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Müssen Beträge an den englischen Insolvenzverwalter abgeführt werden?

Dies wäre nur dann der Fall, wenn Ihre Einnahmen über den zugelassenen Mindesteinkommen lägen, das vom Insolvenzgericht bestimmt wird. Grundsätzlich gibt es in England keine amtlichen Pfändungsfreigrenzen - Tabelle wie in Deutschland -, sondern dies wird nach praktischen Erfahrungen in England mit dem Insolvenzverwalter ausgehandelt, unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Lebensumstände. Ist Ihr Einkommen allerdings über dem in England üblichen Freibetrag von etwa 1.200 bis 1.500 GBP pro Monat, kann es zu einem sogenannten Abschöpfungsverfahren kommen, das sich IPO (Income Payment Order) nennt und vorsieht, dass der das festgelegte Mindesteinkommen übersteigende Betrag, für den Zeitraum von 3 Jahren, von Ihnen an die Gläubiger abgeführt werden muss. In diesem Sinne ist es ein gestalterisches Ziel der Schuldner in England, diese Strukturen in legaler Weise so aufzubauen, dass diese Abschöpfung möglichst nicht oder nur geringfügig stattfindet. In der Regel zahlen unsere Mandanten nichts.

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