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Meine Steuerschätzung steht vor der Tür! Soll ich die Tür öffnen oder besser zunageln? Sollte ich bereits im Vorfeld tätig werden?

Ja, es ist immer ratsam, bereits im Vorfeld die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und den Lebensmittelpunkt nach England zu verlegen - nicht nur aus steuerlichen Gründen. Wenn der Steuerbescheid erst einmal auf Ihrem Schreibtisch gelandet ist, wird es deutlich schwieriger, dem englischen Insolvenzgericht bzw. dem Insolvenzverwalter glaubhaft zu erklären, warum Sie so plötzlich das Land verlassen haben, um in England sesshaft zu werden.
Haben Sie den Steuerbescheid bereits erhalten, dann wird es höchste Zeit, unmittelbar angemessen zu reagieren, bevor es zu spät ist und Sie in der Falle einer deutschen Verbraucherinsolvenz feststecken!
Wie Sie am besten vorgehen, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Selbstverständlich bieten wir unseren Kunden auch Teildienstleistungen an.

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