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Inwieweit kann ich mit meiner oder einer befreundeten Firma auch in England arbeiten?

Hier muss man selbstverständlich die Situation vor und nach dem Insolvenzantrag unterscheiden. Selbstverständlich können Sie nach erfolgter Wohnsitzverlegung auch mit Ihrer eigenen Firma in England arbeiten, so wie überall in der EU. Schließlich sind Sie ja nicht nach England gekommen, um hier nur missbräuchlich eine Gesetzesnische auszunutzen, sondern um vor Ort interessante Geschäftschancen wahrzunehmen oder aus persönlichen Gründen und aus vielen anderen Beweggründen mehr. 

Sobald Sie jedoch die Insolvenz beim Gericht beantragt haben, dürfen sie rein rechtlich in England schon kein Geschäftsführer Ihrer Firma sein. Aber auch Gesellschafter Ihrer Firma sollten Sie nicht sein, da dies natürlich als Vermögenswert gelten kann, der pfändbar wäre. Gehört die Gesellschaft aber nicht Ihnen, sondern einem Geschäftspartner oder sonstigem Netzwerkpartner aus Ihrem privaten oder geschäftlichen Kreis, spricht nichts dagegen, dass Sie bei dieser Gesellschaft angestellt sind und ein für die Lebensführung ausreichendes Gehalt in England beziehen. Dies ist sogar sehr positiv im Rahmen der Dokumentation Ihres Interessensmittelpunktes in England. 
Wie dies alles legal gestaltet werden kann, würden wir gerne mit Ihnen im Rahmen unserer Betreuung besprechen und auf Ihre individuelle Situation zuschneiden. Da hier sehr viele Fehler passieren können, die Ihr ganzes Verfahren scheitern lassen können, können wir Sie nur warnen, in diesem Punkt vermeintlich simple Lösungen zu wählen, bevor Sie sich mit uns abgesprochen haben.

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