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Ich habe eine Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung mit Haftandrohung erhalten!

Die Abgabe einer EV (Eidesstattlichen Versicherung) stellt normalerweise kein Problem dar, da Sie "lediglich" aufgefordert werden, per Eid zu bestätigen, dass Sie mittellos sind und über kein verwertbares Vermögen verfügen. Wollen Sie jedoch keine EV abgeben, aus welchen Gründen auch immer, so müssen Sie sich von Ihrem Wohnort, bei welchem Sie offiziell gemeldet sind, abmelden, am besten mit dem Hinweis, dass Sie ab sofort in England leben. Lassen Sie sich die Abmeldung schriftlich bestätigen. Die schriftliche Bestätigung kann sehr wichtig sein für ein englisches Verbraucherinsolvenzverfahren. Eine abgegebene EV in Deutschland hat keinen Einfluss auf Ihr englisches Privatinsolvenzverfahren.

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